Mammographie-Screening: Einladung, Ablauf und Befund
Worum es geht
Das Mammographie-Screening ist eine Reihenuntersuchung: eine Röntgenuntersuchung der Brust, die Frauen in einem bestimmten Alter regelmäßig angeboten wird – unabhängig davon, ob sie etwas bemerkt haben.
Dieser Unterschied klingt akademisch und ist der wichtigste Satz dieses Beitrags: Das Screening richtet sich an Frauen ohne Beschwerden. Wer einen Knoten tastet oder eine Veränderung bemerkt, wartet nicht auf die nächste Einladung, sondern geht in die gynäkologische Praxis.
Wer eine Einladung bekommt
Anspruch auf das Programm haben in Deutschland Frauen von 50 bis 75 Jahren, alle zwei Jahre (Stand 2026). Die obere Grenze lag lange bei 69 Jahren; seit dem 1. Juli 2024 reicht der Anspruch bis zum 76. Geburtstag – so hat es der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.
Zwei Punkte dazu sorgen regelmäßig für Verwirrung:
- Anspruch und Einladung sind nicht dasselbe. Der Einladungsversand für die Altersgruppe ab 70 wird schrittweise aufgebaut und läuft regional unterschiedlich an. Wenn Sie über 70 sind und noch kein Schreiben bekommen haben, heißt das nicht, dass Sie nicht teilnehmen dürfen.
- Sie können sich selbst anmelden. Über die zuständige Zentrale Stelle oder die Screening-Einheit lässt sich ein Termin vereinbaren. Voraussetzung ist im Regelfall, dass die letzte Früherkennungs-Mammographie mindestens 22 Monate zurückliegt. Wurde in den vergangenen zwölf Monaten aus anderem Anlass eine Mammographie gemacht, ist eine Screening-Aufnahme nicht vorgesehen.
Über die untere Altersgrenze wird derzeit beraten. Nach einer Änderung der strahlenschutzrechtlichen Vorgaben Anfang 2026 prüft der Gemeinsame Bundesausschuss eine Absenkung auf 45 Jahre. Ob und ab wann sie kommt, war zum Redaktionsstand dieses Beitrags im August 2026 nicht entschieden. Verbindlich ist immer der aktuelle Stand – den kennen Ihre gynäkologische Praxis und die Zentrale Stelle.
Warum Sie Post bekommen, ohne sich gemeldet zu haben
Die Einladungen verschicken sogenannte Zentrale Stellen. Sie dürfen dafür Adressdaten aus den Melderegistern verwenden; das ist gesetzlich geregelt und kein Datenleck.
Im Umschlag stecken ein Terminvorschlag, die Adresse der Screening-Einheit und eine Entscheidungshilfe – die Broschüre, die Nutzen und Nachteile in Zahlen beschreibt. Sie ist der eigentliche Kern der Einladung. Lesen Sie sie, bevor Sie zu- oder absagen.
Sie können den Termin verlegen, absagen oder weiteren Einladungen widersprechen. Eine Teilnahmepflicht gibt es nicht, und ein Verzicht hat keine Folgen für Ihren Versicherungsschutz.
Der Termin: was tatsächlich passiert
Rechnen Sie mit einem Aufenthalt von etwa einer halben Stunde; die Aufnahmen selbst dauern wenige Minuten.
- Anmeldung und Fragebogen. Erfasst werden unter anderem frühere Brusterkrankungen, Operationen, Voraufnahmen – und ob Sie derzeit Beschwerden haben.
- Die Aufnahmen. Von jeder Brust werden in der Regel zwei Bilder in unterschiedlichen Ebenen gemacht. Die Brust wird dabei zwischen zwei Platten zusammengedrückt.
- Kontrolle der Bildqualität. Gelegentlich muss eine Aufnahme wiederholt werden, weil sie unscharf ist oder nicht genug Gewebe zeigt. Das ist kein Befund.
- Ende. Sie gehen nach Hause.
Die Kompression ist unangenehm und hat einen Grund. Sie verteilt das Gewebe gleichmäßig, sodass weniger Strukturen übereinanderliegen, und sie erlaubt eine geringere Strahlendosis. Sagen Sie es der medizinisch-technischen Assistentin, wenn der Druck zu stark wird – er lässt sich anpassen.
Was nicht dazugehört: In der Regel gibt es vor Ort kein ärztliches Gespräch, keine Tastuntersuchung und kein Ergebnis. Das ist kein schlechter Service, sondern Programm: Aufnahme und Auswertung sind bewusst getrennt.
Doppelbefundung: warum niemand sofort etwas sagt
Jede Aufnahme wird von mindestens zwei Ärztinnen oder Ärzten unabhängig voneinander beurteilt – ohne zu wissen, wie die jeweils andere Person entschieden hat. Wer im Programm befundet, muss dafür eine Mindestzahl an Mammographien pro Jahr beurteilen und die eigene Beurteilungsqualität regelmäßig nachweisen.
Sieht mindestens eine der beiden Personen etwas Auffälliges, kommt der Fall in eine Konsensuskonferenz: Die Bilder werden gemeinsam mit der programmverantwortlichen Ärztin oder dem programmverantwortlichen Arzt erneut besprochen. Erst dort entscheidet sich, ob abgeklärt wird.
Dieses Verfahren ist der Grund, warum das Ergebnis schriftlich und mit einigen Tagen Abstand kommt. Es ist zugleich der Grund, warum das Programm mehr findet als eine einzelne Beurteilung.
Wenn eine Wiedereinbestellung kommt
Der Brief zur Abklärung ist der Moment, in dem die meisten erschrecken. Deshalb so nüchtern wie möglich:
Eine Wiedereinbestellung ist keine Diagnose. Sie bedeutet: Auf den Bildern ist eine Stelle, die sich mit den vorliegenden Aufnahmen nicht sicher einordnen lässt. In der Mehrzahl der Fälle klärt sich das ohne Krebsbefund.
Die Programmzahlen zeigen die Größenordnung. Im Auswertungsjahr 2022 erhielten 10,2 Prozent der Frauen bei der Erstuntersuchung und 2,3 Prozent bei einer Folgeuntersuchung einen Befund, der sich in der Abklärung nicht bestätigte (Jahresbericht Evaluation 2022 des deutschen Mammographie-Screening-Programms). Beim ersten Mal wird also deutlich häufiger nachgeschaut – weil noch keine Voraufnahmen zum Vergleich vorliegen.
Zur Abklärung gehören je nach Situation ergänzende Aufnahmen, eine Ultraschalluntersuchung und, wenn das nicht ausreicht, eine Gewebeprobe in örtlicher Betäubung. Planen Sie für diesen Termin Zeit ein und nehmen Sie nach Möglichkeit jemanden mit.
Was im Befundbrief steht – und was nicht
Bleibt es unauffällig, bekommen Sie ein kurzes Schreiben mit dem Hinweis, dass sich kein Anhalt für Brustkrebs ergeben hat, und die Ankündigung der nächsten Einladung in zwei Jahren.
Dieser Brief sagt nicht, dass Ihre Brust gesund ist. Er sagt: Auf diesen Aufnahmen, zu diesem Zeitpunkt, mit diesem Verfahren war nichts Auffälliges zu sehen. Das ist eine wichtige Aussage und eine begrenzte zugleich.
Das Ergebnis geht an Sie persönlich. Wenn Sie möchten, dass auch Ihre gynäkologische Praxis es erfährt, sprechen Sie das an – automatisch geschieht es nicht in jedem Fall. Heben Sie die Befundmitteilung auf; sie ist bei künftigen Untersuchungen nützlich.
Nutzen und Grenzen
Beides gehört zusammen. Wer nur eine Seite hört, ist nicht informiert, sondern überredet.
Was das Screening leisten soll:
- Tumoren werden im Mittel kleiner und in früheren Stadien entdeckt, was schonendere Behandlungen ermöglicht.
- Eine Senkung der Brustkrebssterblichkeit in der Zielgruppe ist die Begründung, mit der das Programm eingeführt wurde.
- Die regelmäßige Wiederholung erhöht die Aussagekraft, weil sich Aufnahmen über Jahre vergleichen lassen.
Was es nicht leisten kann:
- Falsch-positive Befunde. Wiedereinbestellungen, die Tage der Unruhe kosten und mit einer Entwarnung enden – siehe die Zahlen oben.
- Überdiagnose. Manche entdeckten Tumoren wären zu Lebzeiten nie auffällig geworden. Wen das betrifft, lässt sich im Einzelfall nicht sagen; behandelt wird trotzdem. Das ist der am schwersten wiegende Nachteil des Programms.
- Intervallkarzinome. Krebs, der zwischen zwei Terminen entsteht oder wächst. Eine unauffällige Mammographie ist kein Freibrief für die kommenden zwei Jahre.
- Dichtes Drüsengewebe erschwert die Beurteilung; in einer dichten Brust können Veränderungen im Bild untergehen.
- Strahlung. Die Dosis einer Screening-Mammographie ist niedrig, aber nicht null. Sie gehört zu der Abwägung, auf der das Programm beruht.
Die Teilnahme ist damit genau das: eine Entscheidung, die in beide Richtungen vertretbar ist. Sie muss nicht ein für alle Mal fallen – Sie können bei jeder Einladung neu überlegen.
Screening ist nicht Abklärung
Screening ist eine Suche im Unauffälligen. Abklärungsdiagnostik ist etwas anderes: die gezielte Untersuchung, wenn es einen Anlass gibt. Dafür gelten weder Altersgrenzen noch Zwei-Jahres-Intervalle.
Gehen Sie unabhängig vom Screening-Termin zeitnah in die gynäkologische Praxis bei:
- einem neuen Knoten in Brust oder Achselhöhle
- Einziehungen der Haut oder der Brustwarze, neuen Hautveränderungen
- Sekret aus der Brustwarze, besonders einseitig oder blutig
- einer anhaltenden, einseitigen Veränderung von Form oder Größe
Die Screening-Einheit darf solche Fragen im Rahmen des Programms nicht beantworten. Der Weg führt über die behandelnde Praxis, die dann gezielt überweist.
Praktisches für den Termin
- Voraufnahmen mitbringen, auch von anderen Einrichtungen. Der Vergleich erspart manche Wiedereinbestellung.
- Am Untersuchungstag kein Deodorant, Puder oder Creme im Bereich von Brust und Achselhöhlen – Partikel können auf dem Bild wie Verkalkungen aussehen.
- Zweiteilige Kleidung ist praktisch, weil nur der Oberkörper frei gemacht wird.
- Bei Brustimplantaten, Schwangerschaft oder Stillzeit vorher anrufen.
- Der Terminvorschlag ist ein Vorschlag. Verlegen ist möglich und üblich.
Wenn es nicht warten kann
Eine Screening-Einheit ist keine Notfalleinrichtung, und Früherkennung ist keine Akutmedizin. Bei Verdacht auf einen Notfall – etwa Atemnot, Brustschmerz, plötzliche Lähmung oder Sprachstörung, Bewusstseinsstörung – wählen Sie die 112. Außerhalb der Sprechzeiten und ohne Notfallverdacht hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Dieser Beitrag erklärt das Früherkennungsprogramm allgemein und wirbt weder für noch gegen eine Teilnahme. Er ersetzt keine ärztliche Beratung; Anspruch, Intervalle und die Bewertung eines Befundes klärt Ihre behandelnde Praxis.
- Ab welchem Alter bekomme ich eine Einladung zum Mammographie-Screening?
- Anspruch haben in Deutschland Frauen von 50 bis 75 Jahren, alle zwei Jahre (Stand 2026). Die obere Grenze lag früher bei 69 Jahren; seit dem 1. Juli 2024 reicht der Anspruch bis zum 76. Geburtstag. Der Einladungsversand für die Altersgruppe ab 70 wird schrittweise aufgebaut – wer nichts erhält, aber anspruchsberechtigt ist, kann sich bei der zuständigen Zentralen Stelle melden.
- Was bedeutet eine Wiedereinbestellung nach dem Mammographie-Screening?
- Sie bedeutet, dass sich eine Stelle auf den Aufnahmen mit den vorhandenen Bildern nicht sicher einordnen lässt – nicht, dass Krebs gefunden wurde. In der Mehrzahl der Fälle klärt sich der Verdacht ohne Krebsbefund. Zur Abklärung gehören je nach Situation ergänzende Aufnahmen, eine Ultraschalluntersuchung und, wenn das nicht ausreicht, eine Gewebeprobe. Nehmen Sie zu diesem Termin nach Möglichkeit jemanden mit.
- Warum bekomme ich das Ergebnis nicht direkt in der Screening-Einheit?
- Weil Aufnahme und Auswertung im Programm getrennt sind. Jedes Bild wird von mindestens zwei Ärztinnen oder Ärzten unabhängig voneinander beurteilt; bei einer Auffälligkeit wird der Fall zusätzlich in einer Konsensuskonferenz besprochen. Das braucht Zeit, deshalb kommt das Ergebnis schriftlich und mit einigen Tagen Abstand.
- Tut die Mammographie weh?
- Die Brust wird für jede Aufnahme kurz zwischen zwei Platten zusammengedrückt. Das empfinden viele Frauen als unangenehm bis schmerzhaft, es dauert aber nur Sekunden. Sagen Sie es der Assistentin, wenn es zu stark wird – der Druck lässt sich anpassen. Die Kompression verteilt das Gewebe und ermöglicht eine geringere Strahlendosis.
- Ich habe einen Knoten getastet – soll ich auf die Einladung warten?
- Nein. Das Screening ist eine Reihenuntersuchung für Frauen ohne Beschwerden. Wer einen Knoten, eine Einziehung der Haut oder Sekret aus der Brustwarze bemerkt, geht zeitnah in die gynäkologische Praxis – unabhängig davon, wann der nächste Screening-Termin anstünde. Die Screening-Einheit ist für die Abklärung von Beschwerden nicht zuständig.
- Muss ich am Mammographie-Screening teilnehmen?
- Nein, die Teilnahme ist freiwillig und hat keine Folgen für Ihren Versicherungsschutz. Dem Einladungsschreiben liegt eine Entscheidungshilfe bei, die Nutzen und Nachteile in Zahlen beschreibt. Sie können den Termin verlegen, absagen oder weiteren Einladungen widersprechen – und Sie können bei jeder Einladung neu entscheiden.